Kreisstadt am Nordrand der EifelBaufeldfreimachungin Euskirchen
Bevor auf einem Grundstück gebaut werden kann, muss es frei sein. In Euskirchen und seinen Stadtteilen roden wir Sträucher und Hecken samt Wurzeln, räumen die Fläche und fahren das Grüngut ab.
Grundstücke räumen in der Zülpicher Börde
Freie Fläche vor dem ersten Aushub.
Euskirchen liegt in der Zülpicher Börde am Nordrand der Eifel, rund 25 Kilometer von Bonn und 35 Kilometer von Köln entfernt. Von unserem Hof in Schuld sind es rund 34 Kilometer. Die Erft, die in Bad Münstereifel am anderen Ende des Ahrgebirges fließt, durchquert das gesamte Stadtgebiet, der Veybach verläuft in der Innenstadt teilweise unterirdisch.
In der Börde ist das Gelände deutlich flacher als in den Eifeltälern. Rund 75 der knapp 140 Quadratkilometer Stadtgebiet sind Landwirtschaftsfläche, und neben der Kernstadt zählt Euskirchen 22 weitere Bezirke, darunter Flamersheim, Kirchheim, Kuchenheim und Wißkirchen. Viele Grundstücke am Rand der Stadtteile liegen neben Acker und Wiese. Bleiben sie ungenutzt, wachsen sie mit Sträuchern, Hecken und Wildwuchs zu, der vor dem Bau vollständig heraus muss.
Für die Baufeldfreimachung ziehen wir Sträucher und Hecken mit dem Bagger samt Wurzelstöcken aus dem Boden, damit beim späteren Aushub keine Wurzeln zurückbleiben. Schnittgut häckseln wir, das Grüngut fahren wir ab. Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken und Gehölze in der Regel nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September beseitigt werden, planen Sie die Rodung also rechtzeitig ein. Ist die Fläche frei, heben wir auf Wunsch gleich die Baugrube aus. Auch im weiter nördlich gelegenen Nörvenich waren wir bereits im Einsatz.
Aus unserer Arbeit
Das gehört zum Auftrag.
Die Fotos stammen von Baustellen aus unserer Arbeit in der Region und zeigen nicht zwingend Arbeiten in Euskirchen.
Vorher und nachher
Verwilderte Fläche gerodet
Ziehen Sie den Regler zur Seite, um denselben Ausschnitt vor und nach der Arbeit zu vergleichen.


Häufige Fragen
Fragen zu Baufeldfreimachung in Euskirchen
Wann darf ich in Euskirchen Hecken für einen Neubau roden lassen?
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Regel nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September beseitigt werden. Ausnahmen klären Sie mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen. Wir legen die Rodung dann in das zulässige Zeitfenster.
Werden die Wurzelstöcke vollständig entfernt?
Ja. Wir ziehen Hecken und Sträucher mit dem Bagger samt Wurzeln aus dem Boden. So bleiben beim späteren Aushub keine Wurzelstöcke zurück, und die Fläche kann direkt weiter bearbeitet werden.
Übernehmen Sie nach der Rodung auch den Aushub?
Ja. Ist das Grundstück frei, heben wir auf Wunsch die Baugrube aus und fahren den Aushub mit dem eigenen Kipper ab. Sie haben dann für beide Schritte einen Ansprechpartner.
Weitere Einsatzgebiete


